Jugendschutz

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen für alle Konzerte bei uns nur 5€.

Dazu einfach unter Jugendkultur@gulfhaus.de melden.

Altersregelung

Kinder unter 14

Kinder unter 14 Jahren dürfen Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen – also gemeinsam mit Mutter und/oder Vater oder dem Vormund.

Jugendliche zwischen 14 und 15

Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren dürfen Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person sein, wenn ein schriftliches Einverständnis sowie eine Kopie des Personalausweises der Eltern /des Vormunds vorliegen.

Voraussetzung: Veranstaltungsende bis spätestens 22:00 Uhr.

Jugendliche zwischen 16 und 17

Für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren gelten keine Einschränkungen.

Voraussetzung: Veranstaltungsende bis spätestens 24:00 Uhr.